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AGB´S - BARNBELL DUDES

(Stand 12.2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen CrossFit 383

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschafts-vereinbarungen der BarnBell Dudes, nachfolgend „CrossFit 383“ genannt, mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Teilnahme an Gruppentrainings und/oder zur Nutzung der Einrichtungen von CrossFit 383 und/oder Personal Training berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

2. Nutzungsvereinbarung

Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft, einer 10er-Karte oder einem Einzeltraining bei CrossFit 383 kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. CrossFit 383 erbringt dem Mitglied die Leistung in Form von angeleitetem allgemeinem funktionellem Fitnesstraining. Dabei sind die Art und Weise der Bereitstellung, die Zusammensetzung des Trainingsprogramms als auch der Ort und Zeit variabel. Das Mitglied erhält diese Leistungen für die vertraglich vereinbarte Zahlung des Mitgliedsbeitrags, für die Dauer seiner Mitgliedschaft.

 

Der Erwerb einer 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Trainingseinheiten, bzw. sofern von CrossFit 383 angeboten, auch Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Für die Nutzung des Open Gyms wird eine mindestens sechsmonatige Trainingserfahrung vorausgesetzt. 10er Karten sind personengebunden und können nicht übertragen werden.

 

Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht im Leistungsumfang von Laufzeit- und Kartenverträgen enthalten und müssen separat erworben werden.

 

Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten gegen Nachweis einen Nachlass von ca. 20% auf die Mitgliedschaftsgebühr bzw. den Preis der 10er-Karte.

 

Für die Teilnahme am Training hat das Mitglied die Möglichkeit sich über die Website oder die Buchungssoftware („Fit by Wix“) einzubuchen. Darüber kann das Mitglied das vertraglich vereinbarte Kontingent während der Gültigkeit nutzen und reserviert hierzu per App oder online einen Termin.

 

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweiligen Fassung, welche in der Sportstätte sowie auf der Webseite von CrossFit 383 einsehbar ist.

 

Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Webseite und der App bekannt gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar sowie in der ersten Augustwoche eines Jahres finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsstunden/Kurse statt. Weiterhin behält sich CrossFit 383 vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Nach Zahlung wird die vereinbarte Leistung über die Website freigeschalten. Zahlungen können über Kreditkarte, Paypal, Klarna oder GiroPay durchgeführt werden.

4. Kursanmeldung/Stornierung

Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 8-12 Personen. CrossFit 383 behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit der jeweiligen Kursstunde anzupassen.

 

Da die Teilnehmeranzahl des Trainingsangebotes limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit einer vorherigen Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet CrossFit 383, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann.

 

Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist verbindlich. Termine für Trainingsstunden können online, aber rechtzeitig storniert werden. Aktuelle Buchungsregeln sind bei der Onlinebuchung sichtbar.

Termine für die Teilnahme am Gruppentraining können online bis drei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenkurse müssen 9 Stunden im Voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom jeweiligen Trainingskontingent abgezogen. Ein nicht wahrgenommener reservierter Termin wird ebenfalls vom jeweiligen Trainingskontingent abgezogen.

 

CrossFit 383 behält es sich vor, Trainingsstunden abzusagen, falls sich bis drei Stunden vor Kursbeginn weniger als vier Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail/Telefon. Das Buchungskontingent für einen ausgefallenen Kurs entfällt nicht.

 

Termine für Personal Training, die nicht wahrgenommen oder im vereinbarten Rahmen von 24 Stunden vorher storniert werden, zählen als besucht und werden in Rechnung gestellt.

5. Teilnahmevoraussetzung

Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.

Auch für das Open Gym ist zwingend eine online Buchung erforderlich – diese zählt als reguläre Buchung einer Mitgliedschaft.

6. Laufzeit, Kündigung des Vertrages, Widerruf

Die Laufzeit richtet sich nach dem Vertragsverhältnis, beträgt in der Regel jedoch 1 Monat. Ohne Kündigung des Vertrags durch das Mitglied, verlängert sich der Vertrag monatlich. Kündigen kann man jederzeit vor der automatischen Verlängerung des Vertrags. Die Kündigung hat schriftlich an CrossFit 383 zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Ein Widerruf nach Abschluss des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird es CrossFit 383 aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft

Bei einem Wohnortwechsel mit einer Entfernung von über 50 km zur Sportstätte (Bei der Karlstraße 10, 71735 Eberdingen), kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig.

CrossFit 383 behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählen u.a. ein Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, ein grober Verstoß gegen die Hausordnung, die wiederholte Störung der Gemeinschaft im Trainingsbetrieb, oder die Einnahme unerlaubter Substanzen (insbesondere Doping- und Rauschmittel).

Für sonstige Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Ruhen der Mitgliedschaft

Im Allgemeinen werden keine Pausen während der Mitgliedschaft gewährt. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener schwerer Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats formlos schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von CrossFit 383 nicht in Anspruch nehmen. Das Aussetzten der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub ist nicht möglich.

9. Übertragung der Mitgliedschaft

Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit CrossFit 383 und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei CrossFit 383 sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet CrossFit 383 einmalig 30,00 Euro.

10. Wechsel des Mitgliedschaftsmodells

Ein Wechsel auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines Monats möglich. Die Vertragslaufzeit beginnt dann erneut. Ein Wechsel auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) möglich.

11. Preisanpassungen

CrossFit 383 behält sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert CrossFit 383 das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. CrossFit 383 wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit 383 berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.

12. Körperliche Anforderungen

CrossFit ist ein hochintensives leistungsorientiertes Training. Deshalb empfiehlt CrossFit 383 allen Personen, die die Leistungen von CrossFit 383 nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.

13. Risikobelehrung

Bei der Veranstaltung wird der Körper der Teilnehmer stark beansprucht, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer wird an dieser Stelle nochmals explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den sportlichen Aktivitäten während des CrossFit-Trainings um körperlich anstrengende Aktivitäten handelt. Bei Bedarf sollte die Durchführung der Trainingseinheit auch eigenverantwortlich abgebrochen werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind im eigenen Interesse des Teilnehmers im Voraus mit dem Veranstalter und/oder einem Arzt abzuklären.

 

14. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CrossFit 383 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des

Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der CrossFit 383 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der CrossFit 383 gelten:

 

1. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernimmt die CrossFit 383 keine Haftung.

2. Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Teilnehmern während eines Trainings oder einer anderen Veranstaltung ist CrossFit 383 sofort zu melden.

3. Den Anweisungen der CrossFit 383 oder des leitenden Trainers ist jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Die CrossFit 383 ist berechtigt, Mitglieder jederzeit, d.h. auch während des laufenden Trainings, unter der Angabe von berechtigten Gründen auszuschließen.

15. Datenschutz

CrossFit 383 erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner erhält. CrossFit 383 nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit dem Antragsteller/Mitglied zu gestalten. Sie sind verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Weiteres hierzu unter der Datenschutzerklärung.

16. Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht derart äußern, dass der Ruf und das Prestige des jeweils anderen beeinträchtigt oder geschädigt wird.

17. Anpassungen der AGBs

Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die CrossFit 383 das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist die CrossFit 383 berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der CrossFit 383 aufrechnen.

18. Schlussbestimmungen

CrossFit 383 ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit 383 auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit 383 berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Diese Vereinbarung ist bindend. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB´s: Text
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